Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten zwischen der Social Communication Center GmbH & Co. KG, An der Kirche 113, 31691 Seggebruch (nachfolgend „SCC“) und dem Kunden (wie im Servicevertrag festgelegt). SCC und der Kunde werden nachfolgend auch als „Parteien“ oder jeweils als „Partei“ bezeichnet.


  1. Vertragsgegenstand

    Sämtliche Leistungen die SCC erbringt werden auf der Grundlage eines schriftlichen oder elektronischen Servicevertrags ausgeführt. Darin sind die Marken oder Firmen genannt, für die Sometoo® eingesetzt werden soll, die Personen für die ein Zugang eingerichtet werden soll, sowie die Kosten, die für die Nutzung entstehen. Die Leistungen von Sometoo® können aus einem Online-Redaktions-System, einem Report-System, einer Datenanalyse und anderen Leistungen bestehen, die von SCC entwickelt, betrieben oder gewartet werden und die über http://www.sometoo.de oder anderen dafür vorgesehenen Webseiten oder IP-Adressen in Anspruch genommen werden können („Leistungen“). Unter diesem Begriff sind nach diesen Allgemeinen Geschäftsbedingungen auch alle Nebenleistungen zu verstehen, die von SCC im Rahmen des Tools Sometoo® gegenüber dem Kunden erbracht und ihm unter den Bedingungen des Servicevertrags zugänglich gemacht werden. Bei einem Widerspruch zwischen Bedingungen aus dem Servicevertrag und diesen Allgemeinen Geschäftsbedingungen, gehen die Bedingungen aus dem Servicevertrag vor.
    Ein Servicevertrag kommt durch rechtsgültige Unterschriften oder durch die eigenständige Registrierung als neuer Sometoo-User über das Internet zustande. Sofern nicht anders angegeben beträgt die Vertragslaufzeit eines Servicevertrags für Por-Versionen einen Kalendermonat.
    Sometoo® befindet sicher derzeit in der Beta-Phase.


  2. Zahlungsbedingungen

    Die Einzelheiten der Regelungen zu Preisen und Vergütung für die Leistungen von SCC, inklusive Gebühren und Auslagen, ergeben sich aus dem schriftlichen Servicevertrag oder aus den Servicevertrag durch die Registrierung als neuer Sometoo-User.

    Forderungen von SCC sind mit Rechnungsstellung fällig und ohne Abzüge innerhalb von 14 Tagen nach Zugang der Rechnung zu zahlen. Bei Zahlungsverzug ist SCC berechtigt, Verzugszinsen in Höhe von 8 Prozentpunkten über dem Basiszinssatz zu erheben.

    Darüber hinaus ist SCC berechtigt, Leistungen ganz oder teilweise vorübergehend bis zur vollständigen Bezahlung einzustellen, wenn der Kunde mit der Zahlung eines Betrags von mindestens einem monatlichen Entgelt in Verzug ist und die entsprechende Sperre mindestens 7 (sieben) Tage vorher schriftlich für den Fall der Nichtleistung angedroht wurde. SCC speichert die mittels Sometoo® koordinierten Inhalte auf nicht bestimmte Zeit. Dennoch trifft SCC keine Verpflichtung, Kundendaten oder durch Sometoo® koordinierte Daten aufzubewahren. Eine Aufbewahrungspflicht für Kundendaten durch SCC besteht nicht.

    Alle Preise verstehen sich jeweils netto zzgl. der jeweils geltenden gesetzlichen Mehrwertsteuer, soweit nicht anders angegeben.

    Eine Aufrechnung des Kunden ist nur mit unbestrittenen oder rechtskräftig festgestellten Ansprüchen möglich. Ein Zurückbehaltungsrecht kann der Kunde nur wegen Gegenansprüchen aus dem jeweiligen Vertragsverhältnis geltend machen.


  3. Haftung

    1. SCC haftet nach den gesetzlichen Bestimmungen, sofern der Kunde Schadensersatzansprüche geltend macht, die auf Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit, einschließlich von Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit der Vertreter oder Erfüllungsgehilfen von SCC, beruhen.

    2. Soweit SCC die leicht fahrlässige Verletzung einer vertragswesentlichen Hauptpflicht angelastet wird, deren Erfüllung die ordnungsgemäße Durchführung des Vertrages überhaupt erst ermöglicht, deren Verletzung die Erreichung des Vertragszweckes gefährdet und auf deren Einhaltung der Kunde regelmäßig vertrauen kann, ist die Schadensersatzhaftung von SCC auf den Ersatz des vorhersehbaren, typischerweise eintretenden Schadens begrenzt.

    3. Die Haftung wegen schuldhafter Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit sowie die Haftung nach dem nach dem Produkthaftungsgesetz bleiben unberührt.

    4. Die Haftung für alle übrigen Schäden ist ausgeschlossen.

    5. SCC haftet nicht für durch die Nutzung von Sometoo® entstandenen Schäden, da Sometoo® als Tool (Werkzeug) (und somit SCC als Betreiber) nicht für die koordinierten Inhalte verantwortlich ist. Diese Verantwortung liegt bei den Personen, die Sometoo® bedienen, bzw. deren Auftraggebern.


  4. Nutzungsrechte

    Mit Zahlung der vereinbarten Vergütung sowie nach Maßgabe des Servicevertrages räumt SCC dem Kunden ein nicht ausschließliches, nicht übertragbares, räumlich unbegrenztes und zeitlich auf die Laufzeit des Servicevertrages beschränktes Nutzungsrecht für eigene interne Zwecke an dem Tool Sometoo® ein.

    1. SCC (bzw. der jeweilige Lizenzgeber von SCC) ist Inhaber sämtlicher Rechte, die während oder in Folge der Durchführung des Servicevertrages durch SCC, Angestellten von SCC oder beauftragten Dritten von SCC an Software oder anderen schutzfähigen Gütern entstehen. Dies schließt alle Modifikationen, Verbesserungen, abgeleitete Produkte in jedweder Form, Format und jedwedem Medium ein.

    2. Der Kunde ist Inhaber sämtlicher weltweiten Rechte an allen Materialien und Informationen, die er SCC zur Verfügung stellt und überträgt SCC das Recht zur Vervielfältigung und Veröffentlichung. Dies umfasst auch seine Rechte, die er in Form von Grafiken oder anderen sichtbaren Elementen auf seiner Webseite oder den Social Media Netzwerken einstellt, unabhängig von Form, Format, Forum, Medium, Methoden, seien diese zum Zeitpunkt des Vertragsschlusses bereits bekannt oder erst im Anschluss entwickelt (nachfolgend „Kundeninhalte“). SCC stellt mit Sometoo® dabei nur die technische Möglichkeit zur Verfügung. Die tatsächliche Vervielfältigung und Veröffentlichung erfolgt daher im Kundenauftrag.

    3. Mit dem Servicevertrag wird kein Kauf von irgendwelchen Leistungen, die von SCC erbracht werden, geschlossen. Ebenso wenig begründet der Servicevertrag irgendwelche Eigentumsrechte an der Technologie oder an den restlichen Eigentumsrechten von SCC. Der Begriff „Sometoo“, das Logo von Sometoo® und sämtliche Produktnamen, die mit Leistungen von SCC in Verbindung gebracht werden, sind Marken von SCC oder Dritten und entsprechend geschützt. Eine irgendwie geartete Lizenz des Kunden zur Nutzung der Marken wird mit dem Servicevertrag nicht begründet. Gleichermaßen begründet der Servicevertrag keinerlei Eigentumsrechte zugunsten von SCC an Kundeninhalten oder an geistigen Eigentumsrechten des Kunden. Der Name des Kunden, sein Logo und alle anderen Namen und Marken des Kunden, auch soweit sie auf der Webseite des Kunden genutzt werden, verbleiben beim Kunden. Mit diesem Servicevertrag ist ein Recht zur Nutzung durch SCC daran nur insoweit begründet, als dies erforderlich ist, um die Leistungen nach Maßgabe des Servicevertrages zu erbringen.

    4. Sofern im Servicevertrag nicht anders bestimmt ist es dem Kunden untersagt,(i) die ihm unter dem Servicevertrag eingeräumten Rechte Dritten zu lizenzieren, unter zu lizenzieren, zu verkaufen, zu übertragen abzutreten, zu verbreiten oder in sonstiger Weise zugänglich zu machen, (ii) zu modifizieren oder abgeleitete Werke zu schaffen, die auf der Technologie von SCC oder der Leistungen beruhen, (iii) die Leistungen in irgendeiner Weise kommerziell zu verwerten.
      Jede Verletzung der Pflichten dieser Ziff. 4.4 (i) bis (iii) stellt eine wesentliche Vertragsverletzung dar, die SCC zur außerordentlichen Kündigung aus wichtigem Grund berechtigt. Dem Kunden stehen nur insoweit Rechte zu, als sie von SCC ausdrücklich zugestanden wurden. SCC ist nur berechtigt, die Kundendaten zu speichern, abzuändern, zu analysieren, umzuformatieren, zu drucken, für interne Geschäftszwecke anzeigen zu lassen und ausschließlich dann an Dritte weiterzugeben, sofern es zur Erfüllung des Servicevertrages zwingend notwendig ist. Die unberechtigte Nutzung, der Wiederverkauf und die kommerzielle Nutzung der Leistungen und/oder der Kundendaten ist ausdrücklich verboten. Der Servicevertrag schränkt SCC in keiner Weise ein, Verträge mit vergleichbaren Inhalten mit Dritten einzugehen.


  5. Gewährleistung

    SCC sichert zu, dass es (a) alle Leistungen mit der angemessenen Sorgfalt und den notwendigen Qualifikationen erbringt und stellt (b) sicher, dass seine Angestellten, Vertreter und Unterauftragnehmer in kompetenter und professioneller Weise und auf der Grundlage der zum Zeitpunkt des Vertragsschlusses allgemein üblichen Industriepraktiken handeln. Soweit vorstehend nicht anders vereinbart oder gesetzlich vorgeschrieben, macht SCC darüber hinaus keine Zusicherungen in Bezug auf etwaige Arbeitsergebnisse. Die Vereinbarung einer Garantie bedarf einer ausdrücklichen und schriftlichen Bestätigung von SCC. Angaben in Prospekten und sonstigen Unterlagen dienen nur der Beschreibung und stellen keine Garantie, insbesondere keine Beschaffenheitsgarantie, dar. Im Zusammenhang mit der Nutzung des Internet, des Datenaustausches mit sozialen Netzwerken oder anderen Formen der elektronischen Kommunikation kann es zu Einschränkungen, Verzögerungen oder anderen Problemen bei den Leistungen von SCC kommen. SCC übernimmt keine Verantwortung für Verzögerungen, Fehllieferungen oder andere Schäden, die aus solchen Problemen resultieren.


  6. Vertragslaufzeit und Vertragsbeendigung

    Die Vertragslaufzeit ergibt sich aus dem Servicevertrag. Der Vertrag verlängert sich jeweils um die im Servicevertrag festgelegte Vertragslaufzeit, wenn der Vertrag nicht spätestens 4 Wochen vor Ablauf der Vertragslaufzeit gekündigt wird.

    Das Recht zur Kündigung aus wichtigem Grund bleibt unberührt.
    Ein wichtiger Grund liegt insbesondere dann vor, wenn eine Partei (i) eine erhebliche Vertragsverletzung begeht und diese Vertragsverletzung nicht innerhalb von 14 Tagen nach Eingang einer entsprechenden schriftlichen Aufforderung seitens der anderen Partei behebt oder (ii) zahlungsunfähig wird bzw. über das Vermögen einer Partei das Insolvenzverfahren oder ein vergleichbares Verfahren beantragt wird. Eine erhebliche Vertragsverletzung stellt es insbesondere dar, wenn der Kunde mit seinen jeweiligen Zahlungsverpflichtungen in zwei aufeinanderfolgenden Rechnungsperioden in Verzug kommt.
    Ein wichtiger Grund liegt auch vor, wenn der Kunde das Tool zum Zwecke von Spam verwendet, d.h. unverhältnismäßig viele Nachrichten in einem kurzen Zeitraum versendet. Vor der Kündigung aufgrund von Spam-Aktivität wird der Kunde von SCC entsprechend informiert, um das massenhafte versenden von Nachrichten einzuschränken. Schränkt der Kunde sein Verhalten nicht ausreichend ein, ist SCC zur Kündigung des Vertrages aus wichtigen Grund berechtigt.

    Für den Fall einer Beendigung des Servicevertrages, ist der Kunde gegenüber SCC zur Zahlung der bis zum Zeitpunkt des Wirksamwerdens der Kündigung erbrachten Leistungen sowie sonstiger Vergütungen verpflichtet.


  7. Mitteilungen und Erklärungen

    Sämtliche Mitteilungen und Erklärungen nach diesen Bedingungen bedürfen der Schriftform und sind der anderen Partei mittels eingeschriebenen Briefs an die unten aufgeführte oder der von der anderen Partei zuvor schriftlich mitgeteilten Adresse zu übermitteln.


  8. Gerichtsstand und anwendbares Recht

    Dieser Vertrag unterliegt dem Recht der Bundesrepublik Deutschland unter Ausschluss von UN-Kaufrecht. Gerichtsstand ist Bückeburg. SCC steht es jedoch frei, stattdessen auch das für den Geschäftssitz des Kunden zuständige Gericht anzurufen. Ein etwaiger ausschließlicher Gerichtsstand ist vorrangig.


  9. Datenschutz

    SCC und der Kunde beachten die für die Abwicklung des Servicevertrags einschlägigen datenschutzrechtlichen Vorschriften.


  10. Vertraulichkeit

    „Vertrauliche Informationen“ sind einer Partei im Zusammenhang mit der Durchführung des Servicevertrags zur Kenntnis gelangten Informationen, Betriebsgeheimnisse, Unterlagen und Geschäftsvorgänge der jeweils anderen Partei. Zu den vertraulichen Informationen gehören insbesondere auch Urheberrechte, Markenrechte, Patente und sonstige Schutzrechte von SCC. Die Parteien sichern sich gegenseitig strengste Vertraulichkeit zu, insbesondere verpflichten sich die Parteien, Informationen und Daten, die sie im Zusammenhang mit der Durchführung des Servicevertrags erhalten, vertraulich zu behandeln und Dritten nicht zugänglich zu machen. Die Verpflichtung erstreckt sich über die Beendigung des Vertrages hinaus.


  11. Sonstiges

    Sollten einzelne Bestimmungen dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen oder Teile davon unwirksam sein oder werden oder eine Lücke enthalten, so bleiben die übrigen Bestimmungen hiervon unberührt. Die Parteien verpflichten sich, anstelle der unwirksamen Regelung eine solche gesetzlich zulässige Regelung zu treffen, die dem wirtschaftlichen Zweck der unwirksamen Regelung am nächsten kommt, bzw. diese Lücke ausfüllt.